ALLGEMEINE INFORMATIONEN EINTRITT
Büro-Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittag 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Mittag 13:30 - 18:00 Uhr
Rapporte ausfüllen Link zur Seite Rapporte
Lohnabrechnungen
Die J&B Personal AG erstellt Ihre Lohnabrechnung immer Ende Monat dies Auszahlung ist nach dem letzten im Monate um den 5-6 Tag im Folgemonat. Um eine einwandfreie Abrechnung zu garantieren, ist es daher unerlässlich, dass uns die Arbeitsrapporte jede Woche unterschrieben vorliegen, bitte nicht bis Ende Monat warten. Lohnabrechnungen, die während des laufenden Monats auf Wunsch erstellt werden, müssen mit zusätzlichen 80.- CHF verrechnet werden.
Lohnabzüge ohne Quellensteuer & Krankenkasse
Je nach Beruf, Alter und Einkommen betragen die gesamten Sozialabgaben zwischen 13% und 24% vom Bruttogehalt. Mit den Sozialversicherungsbeiträgen sind die wesentlichen Versicherungsbereiche wie Altersrente, Berufliche Vorsorge, Invalidität und Unfall abgedeckt.
Quellensteuer
Die Quellensteuer wird anhand von Lohn, Wohnort, Kirche und Familienstatus, Kinder berechnet und direkt vom Lohn abgezogen. Auf Grund der kantonalen Steuerdifferenzen verändert sich der Steuersatz jeweils bei einem Wohnartwechsel in einen anderen Kanton.
Feriengeld
Gemäß schweizerischem Arbeitsvermittlungsgesetz AVG wird ihr Feriengeld auf Ihrem persönlichen Ferienkonto aufkummuliert und Ihnen bei Ferienbezug oder bei Austritt aus der J&B Personal AG im Folgemonat ausbezahlt. Auf Wunsch sparen wir Ihnen auch das 13te Gehalt an.
Abgabe Rapporte & Vorschüsse
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Rapporte wöchentlich abgeben und zusenden per Post oder E-Mail an rapporte@jb-personal.ch
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Ferienrapporte auch unsere Rapporte ausfüllen
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Lohnwoche Rapporte welche bis 12:00 Uhr bis am Mi. im Büro sind werden noch berücksichtigt. Wenn zu spät bei Personal mit Quellensteuer wird im Folgemonat gemacht.
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Vorschüsse nur auf unterschrieben Rapporte max. 70%
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Bar-Vorschüsse Anmeldung bis Donnerstag 16:00 Uhr (bei Bar Unkostenbeitrag von 15 CHF)
Mitarbeiter ohne Bewilligung (EU/EFTA) Wir benötigen immer eine Kopie von Ihrer Bewilligung.
M-Bewilligung max. 90 Tage pro Jahr (Steuer über Kanton Zug)
L-Bewilligung max. 1 Jahr gültig wird nach der M-Bewil. am Wohnort erstellt.
Ablauf L-Bewilligung Mit unsere Formular müssen Sie auf die Gemeinde im Wohnort
(Wenn Kanton Zug wird über die J&B organsiert)
Wohnortswechsel Abmelden alte Gemeinde und neu Anmelden neuen Gemeinde
Kopie an J&B Personal AG melden. Wegen Steuern
Diverses
1. Bankkontoeröffnung nur mit L-Bewilligung / Post ist am günstigsten.
2. SIM Karte nur mit L-Bewilligung / Mobil Zone oder Wing bei Swisscom.
3. Geld wechseln Post oder SBB / günstiger
Mobilität öffentliche Verkehrsmittel SBB-Fahrplan im App-Store oder Play Store
Unterkünfte
Wir suchen im Auftrag Zimmer für sie, dort entstehen immer wieder Such-Kosten, die werden verrechnet. Wir ziehen die Unterkunftskosten über Ihren Lohn ab. Sie können auch selber bezahlen. Im Namen der J&B Personal AG wohnen Sie in den gesuchten Unterkunft.
Es ist Pflicht alles sauber und ordentlich zu halten.
Auto/Führerausweis
Wer mit seinem Fahrzeug länger als 1 Jahr ab Einreisedatum mit L- oder B-Bewilligung in der Schweiz arbeitet. Muss der ausländische Führerausweis der Klasse B (PKW) innerhalb eines Jahres gegen den Schweizer Führerausweis getauscht werden.
Unfall-& Krankenversicherung
Sie sind über unsere Unfall- und Krankenversicherung versichert.
Danke für Ihre Zusammenarbeit
Ihr J&B Team