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Lohnabrechnungen
Die J&B Personal AG als Personalvermittlung erstellt Ihre Lohnabrechnung immer nach Ende Monat. Um eine einwandfreie Abrechnung zu garantieren, ist es daher unerlässlich, dass uns die Arbeitsrapporte jede Woche unterschrieben vorliegen, bitte nicht bis Ende Monat warten. Quellensteuerpflichtige können wir nur dann abrechnen, wenn sämtliche Rapporte des jeweiligen Monats abgegeben und verrechnet wurden. Nur somit können wir gewährleisten, dass die Quellensteuerabrechnung korrekt ist und keine Nachforderung entstehen.

 

Lohnvorschüsse
1.   Bankvorschüsse sind kostenlos und müssen vor 9:30 Uhr vormittags beantragt werden, damit sie gleichentags ausgelöst werden. Transaktionsdauer CH: 1-2 Tage, Ausland: 2-5 Tage.

 

2.   Barvorschüsse werden nur mit Voranmeldung und unterschriebenem Rapport ausbezahlt und mit einer Bearbeitungsgebühr von 10.- CHF belastet. 

3.   Es werden max. 80 % Vorschuss vom Nettolohn für den unterschriebenen Rapport ausbezahlt.

4.   Bitte Vorschüsse immer min. 3 Tage vor der Lohnabrechnung anmelden.

 

Sozialabgaben
AHV/IV     Alters- Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung
ALV          Arbeitslosenversicherung
BVG         Berufliche Versorge (Pensionskasse)


Obligatorische Versicherungen
NBU         Nicht-Betriebsunfallversicherung
SUVA       Betriebsunfallversicherung
KTG          Krankentaggeld

 

Je nach Gesamtarbeitsvertrag können noch zusätzliche Abgaben verrechnet werden wie etwa FAR (frühzeitiger Arbeitsrücktritt), Paritätsfonds, Ausbildungsfonds etc.

 

Quellensteuer
Die Quellensteuer wird anhand von Lohn, Wohnort, Kirche und Familienstatus berechnet und direkt vom Lohn abgezogen. Auf Grund der kantonalen Steuerdifferenzen verändert sich der Steuersatz jeweils bei einem Kantonswechsel.

 

Feriengeld
Gemäß schweizerischem Arbeitsvermittlungsgesetz AVG wird ihr Feriengeld auf Ihrem persönlichen Ferienkonto aufkummuliert und Ihnen bei Ferienbezug oder bei Austritt aus der J&B Personal AG im Folgemonat ausbezahlt. Auf Wunsch sparen wir Ihnen auch das 13te Gehalt an.

Unfallversicherung
Alle J&B Mitarbeiter sind über die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) gegen betrieblichen und nicht betrieblichen Unfall automatisch versichert. Die Versicherung übernimmt die Arzt-/Genesungskosten und Lohnfortzahlung bei Unfall.

 

Krankenkasse

Jede in der Schweiz wohnhaft Person muss eine Krankenkasse bei einem Schweizer anbieter abschliessen.

Liste Anbieter

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